Das Ziel eines Insolvenzplans für Unternehmen ist es, dieses durch eine grundlegende Sanierung und Entschuldung zu stabilisieren und fortzuführen. Mit Annahme des Insolvenzplans verzichten die Gläubiger auf Teile ihrer Forderungen mit der Erwartungshaltung an eine Bedienung aller künftigen Forderungen nach Beendigung des Insolvenzverfahrens. Der Insolvenzplan ist somit das insolvenzrechtliche Instrument zur finanzwirtschaftlichen Sanierung von Unternehmen.

Der Plan muss den Nachweis führen, dass die in ihm getroffenen Regelungen die wirtschaftlich beste Lösung für die Gläubigergesamtheit darstellen. Dabei können auch Forderungsverzichte gegen den Willen einzelner Gläubiger durchgesetzt werden. Der Insolvenzplan spielt in der Praxis vor allem in Fällen der Eigenverwaltung, einschließlich der besonderen Konstellation des Schutzschirmverfahrens eine Rolle.

Seit einer grundlegenden Reform der Insolvenzordnung im Jahr 2014 sind Insolvenzpläne auch für Verbraucher zulässig. Damit wird eine erleichterte und schnellere Beendigung von Verbraucher-Insolvenzverfahren und die Erreichung der Restschuldbefreiung bereits in 3 bis 6 Monaten möglich. Zudem ermöglicht der Insolvenzplan auch eine Befreiung von solchen Verbindlichkeiten, die von der Restschuldbefreiung gesetzlich ausgenommen wären, zum Beispiel von Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen.

In enger Abstimmung mit den wesentlichen Verfahrensbeteiligten, also in erster Linie den Insolvenzgläubigern, den Sachwaltern (in Eigenverwaltungs-) oder Verwaltern (in Regelverfahren) sowie potenziellen Investoren erstellen wir Insolvenzpläne, die den insolvenzrechtlichen Vorgaben entsprechen und – fast noch wichtiger – die auch erfolgreich umsetzbar sind.

zurück