Ist absehbar, dass ein Insolvenzantrag unvermeidlich ist, wird Zeit zum entscheidenden Faktor. Denn wartet der Antragsteller zu lange, sind die Voraussetzungen für ein Verfahren in Eigenverwaltung meist nicht mehr gegeben. Damit wird eine große Chance vertan.

Denn das eigenverwaltete Insolvenzverfahren gemäß §§ 270 ff. Insolvenzordnung (InsO) ist ein Instrument, das es Schuldnern ermöglicht, ihre wirtschaftliche Situation eigenverantwortlich zu regeln, während sie gleichzeitig von den rechtlichen Schutzmechanismen der Insolvenz profitieren. Zu den wesentlichen Merkmalen der Eigenverwaltung zählen:

Eigenverantwortliche Unternehmensfortführung: Die Geschäftsleitung bleibt während des Verfahrens in der Regel die rechtliche Vertretung der Schuldnerin und hat damit die Möglichkeit, ihre operativen und strategischen Entscheidungen selbst zu treffen, was zu einer höher Glaubwürdigkeit der Sanierungsabsicht nach außen und einer rascheren Stabilisierung des Unternehmens beitragen kann.

Mitwirkung eines Insolvenzverwalters: In der Eigenverwaltung wird ein Sachwalter bestellt, der zum einen die Wahrung der Gläubigerinteressen überwacht und zum anderen den Eigenverwalter beraten und unterstützen soll. Der Eigenverwalter kann also dessen Rat und Empfehlungen nutzen, ohne sein Direktionsrecht abgeben zu müssen.

Erhalt von Arbeitsplätzen, Unternehmenswert und gewachsenen Geschäftsbeziehungen: Die eigenverantwortliche Sanierung im Insolvenzverfahren verfolgt nicht zuletzt das Ziel, Arbeitsplätze zu halten und den Unternehmenswert zu sichern, was letztlich auch im Interesse der Gläubiger liegt.

Schutz vor Zwangsmaßnahmen: Während des Verfahrens ist die Schuldnerin vor weiteren Vollstreckungsmaßnahmen der Insolvenzgläubiger geschützt, was ihr die nötige Zeit verschafft, ein tragfähiges Sanierungskonzept zu entwickeln.

Die Vorteile des eigenverwalteten Verfahrens für die Schuldner sind damit vielfältig. Erstens ermöglicht es ihnen, ihre unternehmerische Freiheit zu wahren und aktiv an der Überwindung der Unternehmenskrise teilzuhaben. Zweitens fördert es die Motivation zur Sanierung, da die Unternehmer weiterhin Entscheidungen treffen können, die auf die spezifischen Herausforderungen der Unternehmen zugeschnitten sind. Drittens stellt es eine schonende und zielgerichtete Option dar, zwischen dem Schutz der Gläubiger und den Interessen der Schuldner zu vermitteln versucht und dabei eine nachhaltige Sanierung anstrebt.

Insgesamt stärkt das eigenverwaltete Insolvenzverfahren die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Schuldner, fördert die sanierungsorientierte Erhaltung und weitere Entwicklung der schuldnerischen Unternehmen und sichert langfristig die bestmögliche Gläubigerbefriedigung.

Wir erarbeiten für Sie sämtliche für einen qualifizierten Eigenverwaltungs-Antrag erforderlichen Unterlagen, besprechen den Antrag mit dem Insolvenzgericht und begleiten Sie als Sanierungsberater durch das Verfahren.

zurück