Verbreitet hat sich das Konzept der zeitlich befristeten Platzierungen von Führungskräften in Unternehmen in den 1980er Jahren. Ein entscheidender Auslöser für deren Zunahme war der infolge des Zusammenwachsens von Ost- und Westdeutschland sprunghaft gestiegene Bedarf an Führungskräften.
Dennoch wurde bis vor einigen Jahren Interim-Management in Deutschland vor allem mit dem Thema Sanierung assoziiert. Tatsächlich liegen hier auch die Ursprünge. Allerdings hat sich die Bandbreite an Interim-Funktionen inzwischen deutlich ausgeweitet. Nahezu alle Bereiche in Unternehmen werden heute bei Bedarf mit Managern auf Zeit besetzt. Das Instrument ist dabei keineswegs auf Konzerne beschränkt; auch im Umfeld des inhabergeführten Mittelstandes ist eine wachsende Zahl an Interim-Managern tätig.
Dass der Schwerpunkt unserer Tätigkeit als Interim-Manager nach wie vor im Umfeld der Sanierung zu finden ist, liegt in der Natur der Sache. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich das Unternehmen in einem laufenden Insolvenzverfahren befindet oder ob es außerhalb der Insolvenz – zum Beispiel im Rahmen eines StaRUG-Verfahrens – saniert werden soll.
Das StaRUG verpflichtet die Geschäftsleitung von Kapitalgesellschaften, geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten, die ein Fortbestehen des Unternehmens gewährleisten. Dementsprechend wird das bereits per Gesetz aus dem Ziel des unternehmerischen Handelns entstehende Ziel der Insolvenzvermeidung noch einmal verstärkt und mit weiteren Pflichten konkretisiert. Die Erfahrung lehrt uns, dass Geschäftsleiter in der Mehrzahl der Fälle diese Aufgaben objektiv nicht vollumfänglich erfüllen können, während sie gleichzeitig die vereinbarten Sanierungsmaßnahmen umsetzen und den regulären Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten müssen.
Hier stehen wir Ihnen sowohl beratend als auch ganz praktisch im Tagesgeschäft zur Seite, um Sie mit unserer Expertise sicher durch den Prozess zu begleiten und Sie bei der Bewältigung Ihrer vielfältigen Aufgaben zu unterstützen – entweder als Sonderbeauftragte oder als Organ der Gesellschaft. Diese Funktionen übernehmen wir naturgemäß auch als Sanierungsberater in Restrukturierungsverfahren und in Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.